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   VGH Hessen, 01.07.2011 - 11 A 653/10   

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VGH Hessen, 01.07.2011 - 11 A 653/10 (https://dejure.org/2011,100806)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.07.2011 - 11 A 653/10 (https://dejure.org/2011,100806)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 11 A 653/10 (https://dejure.org/2011,100806)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2011 - 11 A 653/10
    Insbesondere angesichts dieser Kompensationsmöglichkeiten und der durch § 23 APVO eröffneten Möglichkeit, im Falle des Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung eine bzw. unter den in Absatz 1 Satz 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen sogar eine zweite Wiederholungsprüfung abzulegen, begegnet es auch keinen Bedenken, dass die sich in zwei Unterrichtsfächern abzulegenden Prüfungslehrproben auf nur wenige - wie im Falle der Klägerin sogar nur zwei - Unterrichtsstunden erstrecken, da die Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens in ihrer Gesamtheit ein hinreichend sicheres Urteil über die Befähigung des Prüflings ermöglicht und auch hinreichend sichergestellt ist, dass ein Prüfling nicht an einzelnen, geringfügigen Schwächen, sondern erst an mehreren erheblichen Schwächen scheitern kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 -, NVwZ 2004, 1375).

    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben, etwa weil sie von falschen Tatsachen ausgegangen sind oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (so Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 -, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2011 - 11 A 653/10
    Die entsprechenden Regelungen dürfen zu dem mit ihnen verfolgten Zweck nicht außer Verhältnis stehen, müssen also geeignet, erforderlich und den Betroffenen zumutbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 -1 BvR 1033/82 u.a. -, BVerfGE 84, 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93

    Keine Verpflichtung zur schriftlichen Begründung der Bewertung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2011 - 11 A 653/10
    Das Auftreten des Prüflings und der persönliche Eindruck, den die Prüfer von ihm gewinnen, sind dabei von besonderer Bedeutung mit der Folge, dass die auf dieser Basis zu treffende Bewertung der Prüfer einer gerichtlichen Überprüfung nur sehr eingeschränkt unterliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Mai 1995 - 4 S 1322/93 -, juris).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2011 - 11 A 653/10
    Diese besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915 mit weiteren Nachweisen) darin, derartige Fehler mit "wirkungsvollen Hinweisen" aufzuzeigen, d.h. sie substantiiert mit einer nachvollziehbaren Begründung bestehender Einwände darzulegen.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2011 - 11 A 653/10
    Die entsprechenden Regelungen dürfen zu dem mit ihnen verfolgten Zweck nicht außer Verhältnis stehen, müssen also geeignet, erforderlich und den Betroffenen zumutbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 -1 BvR 1033/82 u.a. -, BVerfGE 84, 34).
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